BRAUTMAID MAGAZIN · Organisation
Was ihr bei Behörden, Bank und Verträgen beachten solltet
„Mist. Ich heiße jetzt anders.“
Falls ihr euch bei der Hochzeit für einen gemeinsamen Ehenamen entschieden habt, beginnt nach dem romantischen Teil nämlich noch eine ziemlich bodenständige Runde durch den deutschen Verwaltungsalltag. Personalausweis, Reisepass, Bank, Arbeitgeber, Versicherungen, Verträge – plötzlich möchte erstaunlich viel Post darüber informiert werden, dass aus Müller jetzt Meier geworden ist. Die gute Nachricht: Ihr müsst nicht alles an einem einzigen Nachmittag erledigen. Die noch bessere: Mit einer vernünftigen Reihenfolge ist die Sache deutlich weniger nervig, als sie zunächst klingt.

Der neue Name steht fest – und jetzt?
Zunächst einmal ist wichtig: Heiraten bedeutet nicht automatisch, dass sich euer Nachname ändert. Ihr könnt eure bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Nur wenn sich der Name tatsächlich ändert, beginnt die kleine Namensänderungsrunde durch den Alltag. Für die nächsten Wochen lohnt es sich, eure Eheurkunde beziehungsweise einen entsprechenden beglaubigten Registerausdruck oder eine Bescheinigung über die Namensführung griffbereit zu haben. Manche Stellen wollen einen offiziellen Nachweis sehen, bevor sie den Namen ändern. Und jetzt kommt die entscheidende Frage: Wo anfangen? Ganz einfach: bei den Dingen, die amtlich sind oder euch im Alltag tatsächlich Ärger machen könnten.
Erst einmal zum Bürgeramt
Der Personalausweis ist normalerweise einer der ersten Punkte auf eurer Liste. Wenn sich euer Name durch die Eheschließung geändert hat, müsst ihr grundsätzlich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern ihr nicht bereits ein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzt. Der Antrag erfolgt persönlich beim zuständigen Bürgeramt. Interessant für alle, die ihre Hochzeit noch vor sich haben: Der neue Personalausweis kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits bis zu acht Wochen vor der Hochzeit mit dem zukünftigen Namen beantragt werden. Ausgehändigt wird er allerdings erst nach der Eheschließung beziehungsweise nachdem die entsprechende Namenserklärung wirksam geworden ist. Das kann besonders praktisch sein, wenn ihr direkt nach der Hochzeit verreisen wollt. Seit Mai 2025 gibt es außerdem eine kleine Änderung beim Passfoto: Für Personalausweise werden grundsätzlich digital erstellte biometrische Lichtbilder benötigt. Ein ausgedrucktes Passfoto aus dem heimischen Drucker gehört damit der Vergangenheit an.
Und der Reisepass?
Beim Reisepass solltet ihr besonders aufmerksam sein. Ändert sich euer Name durch die Hochzeit, ist der bisherige Reisepass mit dem alten Namen nicht mehr gültig. Wenn ihr weiterhin einen Reisepass benötigt, müsst ihr einen neuen beantragen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Hochzeitsreise unmittelbar nach der Trauung startet. Denn was ihr wirklich nicht gebrauchen könnt, ist ein frisch verheiratetes Paar am Flughafen, bei dem auf dem Flugticket der neue Name steht und im Reisepass noch der alte. Romantik hin oder her – der Check-in-Schalter hat dafür vermutlich wenig Verständnis. Wenn ihr schon vor der Hochzeit wisst, dass ihr direkt danach mit neuem Namen reisen wollt, könnt ihr auch den Reisepass bereits vor der Trauung vorbereiten lassen. Die entsprechenden Behördeninformationen sehen eine Beantragung mit dem künftigen Namen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bis zu acht Wochen vor der Hochzeit vor. Deshalb: Hochzeitsreise und Namensänderung immer gemeinsam denken.
Der Führerschein darf erstaunlicherweise entspannter bleiben
Beim Führerschein könnt ihr erst einmal durchatmen. Eine Neuausstellung allein wegen einer Namensänderung nach der Hochzeit ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ihr könnt den bisherigen Führerschein grundsätzlich behalten. Bei einer Kontrolle kann es allerdings sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein, euch zusätzlich mit einem gültigen Ausweisdokument mit aktuellem Namen auszuweisen. Wer einen Führerschein mit dem neuen Namen haben möchte, kann ihn natürlich ändern lassen. Verpflichtend ist das allein wegen der Hochzeit jedoch nicht. Das ist eine dieser seltenen Stellen, an denen die Bürokratie tatsächlich sagt: „Ach, lassen wir das erst einmal so.“
Jetzt wird die Bank informiert
Als Nächstes geht es an euer Geld. Bank beziehungsweise Banken sollten über die Namensänderung informiert werden. Das betrifft nicht nur das Girokonto, sondern beispielsweise auch Kreditkarten, Depots, Spar- und Anlagekonten oder laufende Finanzierungen. Viele Banken ermöglichen die Änderung inzwischen zumindest teilweise über das Onlinebanking. Je nach Institut kann aber ein Nachweis über die Namensänderung erforderlich sein. Und hier lohnt sich ein kurzer Rundumblick: Wenn ihr mehrere Konten habt, eine Kreditkarte besitzt oder vielleicht noch ein altes Sparkonto aus Studentenzeiten herumliegt, solltet ihr nicht nur an das Hauptkonto denken. Besonders praktisch ist es, gleich zu prüfen, welche Zahlungskarten und digitalen Bezahldienste mit dem Konto verbunden sind. Denn nichts ist schöner, als beim ersten gemeinsamen Shopping nach der Hochzeit festzustellen, dass die Kreditkarte noch auf den alten Namen läuft.
Arbeitgeber nicht vergessen
Auch der Arbeitgeber sollte den neuen Namen kennen. Personalabteilung, Lohnabrechnung, interne Systeme, E-Mail-Adresse, Mitarbeiterausweis oder Namensschild können betroffen sein. Welche Änderungen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Arbeitgeber und dessen internen Abläufen ab. Gerade bei der Gehaltsabrechnung solltet ihr darauf achten, dass die Daten aktuell sind. Das gilt natürlich besonders dann, wenn sich neben dem Namen auch andere persönliche Daten geändert haben. Ein kurzer Hinweis an die Personalabteilung ist meist wesentlich einfacher, als später festzustellen, dass sich der alte Name noch an fünf verschiedenen Stellen durchs Unternehmen zieht.
Krankenkasse und Versicherungen
Danach kommt der Versicherungsordner. Der ist selten spannend, aber leider ziemlich wichtig. Informiert eure Krankenkasse über die Namensänderung und prüft anschließend eure übrigen Versicherungen. Dazu können beispielsweise Haftpflicht, Hausrat, Kfz-Versicherung, Rechtsschutz, Berufsunfähigkeit oder Lebensversicherung gehören. Dabei geht es zunächst schlicht darum, dass eure persönlichen Daten korrekt hinterlegt sind. Die Hochzeit ist allerdings auch ein guter Zeitpunkt, einmal genauer hinzusehen: Sind die bisherigen Bezugsberechtigten noch sinnvoll? Stimmen Anschriften und Kontaktdaten? Gibt es Verträge, bei denen sich durch die Heirat etwas verändert? Die Namensänderung ist also ein guter Anlass für einen kleinen Versicherungs-Frühjahrsputz – auch wenn gerade November ist.
Verträge: Hier verstecken sich die meisten Kleinigkeiten
Jetzt wird die Liste länger. Mobilfunkvertrag. Internetanbieter. Strom. Fitnessstudio. Vereine. Zeitschriften. Streamingdienste. Kundenkonten. Online-Shops. Abos. Nicht alles davon muss zwingend sofort geändert werden. Aber überall dort, wo euer Name als Vertrags- oder Kundendaten hinterlegt ist, lohnt sich eine Aktualisierung. Und hier gibt es einen ziemlich einfachen Trick: Schaut eure Kontoauszüge durch. Nicht romantisch, aber effektiv. Die regelmäßigen Abbuchungen zeigen euch ziemlich zuverlässig, bei welchen Unternehmen ihr Verträge oder Kundenkonten habt. So entdeckt ihr nebenbei auch gleich das Abo, das ihr vor zwei Jahren nur „mal für einen Monat“ abschließen wolltet.
Was ist mit dem Finanzamt?
Auch steuerlich kann eine Hochzeit Veränderungen mit sich bringen. Eine Namensänderung sollte nicht mit einer automatischen Änderung sämtlicher steuerlicher Themen gleichgesetzt werden. Vieles wird inzwischen zwischen Behörden elektronisch verarbeitet, trotzdem solltet ihr bei Änderungen eurer persönlichen Daten darauf achten, dass die zuständigen Stellen über die relevanten Änderungen verfügen. Gerade wenn ihr zusätzlich eure Anschrift geändert habt oder sich weitere persönliche Verhältnisse verändert haben, lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Meldewege. Bei steuerlichen Fragen gilt ohnehin: Nicht von irgendwelchen Hochzeitsforen abschreiben, was angeblich „automatisch“ passiert. Im Zweifel lieber direkt beim Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung nachfragen.
Und was passiert mit E-Mail und Social Media?
Rechtlich ist das natürlich der entspannteste Teil. Instagram wird nicht plötzlich den Account sperren, weil dort noch euer alter Nachname steht. Auch eine zehn Jahre alte private E-Mail-Adresse muss nicht zwangsläufig geändert werden. Wenn ihr allerdings beruflich unter eurem Namen auftretet, kann eine Aktualisierung sinnvoll sein. Das gilt beispielsweise für Signaturen, berufliche Profile, Visitenkarten oder Social-Media-Accounts. Bei der privaten E-Mail-Adresse würde ich dagegen nicht überstürzt handeln. Nur weil ihr jetzt verheiratet seid, müsst ihr nicht sämtliche Kontakte davon überzeugen, dass sich eure E-Mail-Adresse ebenfalls geändert hat.
Was ihr wirklich zuerst erledigen solltet
Wenn ihr nicht gleich einen ganzen Sonntag für Bürokratie opfern möchtet, arbeitet in dieser Reihenfolge:
Ausweisdokumente: Personalausweis und – falls benötigt – Reisepass.
Reise: Besonders wichtig, wenn die Flitterwochen kurz nach der Hochzeit beginnen.
Bank: Girokonto, Karten, Depot und weitere Konten.
Arbeit: Arbeitgeber und gegebenenfalls berufliche Profile.
Krankenkasse und Versicherungen: Persönliche Daten aktualisieren.
Verträge: Mobilfunk, Internet, Energie, Vereine, Abos und andere laufende Verträge.
Onlinekonten: Dort ändern, wo der Name tatsächlich relevant ist.
Damit habt ihr die wichtigen Dinge erledigt, ohne euch einzureden, ihr müsstet am Tag nach der Hochzeit sämtliche Datenbanken des Landes persönlich besuchen.
Und wenn ihr den Namen erst einmal behalten wollt?
Auch das ist völlig in Ordnung. Nicht jedes Paar entscheidet sich für einen gemeinsamen Ehenamen. Manche behalten beide ihren bisherigen Namen, andere wählen einen gemeinsamen Familiennamen. Die Namensführung sollte deshalb schon bei der Hochzeitsplanung ein Thema sein – nicht erst dann, wenn die erste Rechnung nach der Hochzeit eintrudelt. Und vielleicht ist genau das der angenehmste Gedanke an der ganzen Sache: Ihr müsst nicht alles sofort erledigen. Der neue Name darf erst einmal neu sein. Danach kommt Stück für Stück der Rest. Ein paar Behördengänge, ein paar E-Mails, ein paar Formulare – und irgendwann ist aus „Ich muss überall noch meinen Namen ändern“ einfach nur noch „Ach ja, das ist jetzt mein Name.“ Und wenn dann die erste Rechnung tatsächlich auf den neuen Familiennamen kommt, fühlt sich die Bürokratie für einen kurzen Moment sogar ein bisschen nach Hochzeit an.


