Gleichgeschlechtlich heiraten in Deutschland – Liebe ist Liebe, und das jetzt auch offiziell

Früher hieß es oft: „Liebe kennt keine Grenzen.“ Heute könnte man ergänzen: „Liebe kennt auch kein Geschlecht.“ Seit 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ganz offiziell heiraten. Was lange Zeit ein politisches Streitthema war, ist inzwischen für viele Paare schlicht eine Selbstverständlichkeit: Wer sich liebt, darf heiraten – egal ob Mann und Mann, Frau und Frau oder jede andere Konstellation, die sich in einer Partnerschaft wiederfindet.

Doch was bedeutet die „Ehe für alle“ eigentlich genau? Welche Rechte bringt sie mit sich? Und worauf sollten gleichgeschlechtliche Paare bei ihrer Hochzeitsplanung achten? Schnappen wir uns den Brautstrauß – oder die zwei Brautsträuße – und werfen einen Blick auf das Thema.

Von der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Ehe

Wer heute heiratet, kann sich kaum vorstellen, dass gleichgeschlechtliche Paare noch vor wenigen Jahren rechtlich anders behandelt wurden als heterosexuelle Paare.

Bis 2001 gab es in Deutschland keine Möglichkeit für homosexuelle Paare, ihre Beziehung rechtlich anerkennen zu lassen. Erst mit der sogenannten „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ wurde ein erster Schritt in Richtung Gleichstellung gemacht. Allerdings war die Lebenspartnerschaft nie vollständig mit der Ehe gleichgestellt. Viele Rechte mussten über Jahre hinweg vor Gerichten erstritten werden. Steuerrecht, Adoptionsrecht und Versorgungsansprüche sorgten regelmäßig für politische Diskussionen. Am 30. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag schließlich die Einführung der „Ehe für alle“. Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine reguläre Ehe schließen. Kurz gesagt: Aus „fast gleich“ wurde endlich „wirklich gleich“.

Was bedeutet die Ehe für alle rechtlich?

Die gute Nachricht vorweg: Heute gelten für gleichgeschlechtliche Ehepaare grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie für heterosexuelle Ehepaare.

Dazu gehören unter anderem:

  • Gemeinsame steuerliche Veranlagung

  • Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente

  • Ehegattensplitting

  • Unterhaltsansprüche

  • Erbrechtliche Vorteile

  • Familienversicherung in vielen Krankenversicherungen

  • Gemeinsame Vermögensregelungen

Auch beim Thema Adoption gibt es inzwischen weitgehende Gleichstellung. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können gemeinsam Kinder adoptieren. Juristisch betrachtet existiert heute also keine „Homo-Ehe“ und keine „klassische Ehe“ mehr. Es gibt schlicht die Ehe.

Die Hochzeitsplanung – nur mit mehr Kreativität

Wer glaubt, gleichgeschlechtliche Hochzeiten seien automatisch anders, liegt nur teilweise richtig.

Die meisten Herausforderungen sind identisch:

  • Wo wird gefeiert?

  • Wer sitzt neben Tante Hilde?

  • Wie groß darf die Hochzeit werden?

  • Und warum kostet die Torte plötzlich mehr als der Gebrauchtwagen?

Der Unterschied liegt häufig darin, dass viele Traditionen individuell angepasst werden.

Bei zwei Bräuten stellt sich beispielsweise die Frage: Wer trägt Weiß? Die Antwort: Beide. Oder keine. Oder eine trägt Weiß und die andere Grün. Oder beide erscheinen in Sneakern und Hosenanzug. Die Regeln macht heute niemand mehr außer das Paar selbst. Auch bei zwei Bräutigamen gibt es keine festgelegten Konventionen. Ob identische Anzüge, unterschiedliche Farben oder ein Mix aus elegant und lässig – erlaubt ist, was gefällt. Viele Paare empfinden gerade diese Freiheit als großen Vorteil. Niemand muss in klassische Rollenbilder passen.

Das Standesamt bleibt Pflicht

So romantisch eine freie Trauung auch sein mag – rechtsgültig wird die Ehe in Deutschland erst durch die standesamtliche Trauung.

Die notwendigen Unterlagen unterscheiden sich dabei nicht von denen anderer Paare. Benötigt werden in der Regel:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Geburtsurkunde

  • Gegebenenfalls Nachweise über Scheidungen oder frühere Ehen

Das zuständige Standesamt informiert über die individuellen Anforderungen.

Ein Tipp: Beliebte Trautermine sind oft Monate im Voraus ausgebucht. Wer am 25.05.2027 oder einem anderen „Schnapszahl-Datum“ heiraten möchte, sollte frühzeitig reservieren.

Akzeptanz wächst – aber nicht überall gleich schnell

Deutschland hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Gleichgeschlechtliche Paare erleben heute deutlich mehr gesellschaftliche Akzeptanz als noch vor wenigen Jahrzehnten. Dennoch berichten manche Paare vereinzelt von Vorurteilen oder Unsicherheiten – sei es bei Dienstleistern, Familienmitgliedern oder Gästen. Die gute Nachricht: Die überwältigende Mehrheit der Hochzeitsbranche hat sich längst auf vielfältige Paare eingestellt. Fotografen, Floristen, DJs und Wedding Planner begleiten heute selbstverständlich gleichgeschlechtliche Hochzeiten. Und ganz ehrlich: Spätestens wenn die Tanzfläche eröffnet wird und die Großeltern den DJ nach ABBA fragen, spielt die sexuelle Orientierung ohnehin keine Rolle mehr.

Eine Hochzeit wie jede andere – und doch etwas Besonderes

Gleichgeschlechtliche Hochzeiten sind heute ein fester Bestandteil der deutschen Hochzeitslandschaft. Sie stehen für Liebe, Gleichberechtigung und die Freiheit, das Leben mit dem Menschen zu teilen, den man liebt.

Die rechtlichen Hürden sind weitgehend beseitigt, die gesellschaftliche Akzeptanz wächst kontinuierlich und die Gestaltungsmöglichkeiten waren wahrscheinlich noch nie so vielfältig wie heute. Am Ende zählt ohnehin nicht, wer wen heiratet. Entscheidend ist, dass zwei Menschen beschließen, gemeinsam durchs Leben zu gehen, miteinander zu lachen, Herausforderungen zu meistern und sich auch dann zu lieben, wenn einer von beiden wieder einmal die Spülmaschine völlig falsch eingeräumt hat.

Denn genau darum geht es bei einer Hochzeit – unabhängig vom Geschlecht. Liebe ist Liebe. Und das ist vielleicht die schönste Tradition von allen.